Die folgenden zwei Anträge wurden fristgerecht gestellt und werden auf der Mitgliederversammlung des HSJB am 4.9.2021 behandelt:
Weitere Anträge können nur noch als Dringlichkeitsanträge gestellt werden (Dringlichkeitsanträge auf Änderung der Jugendordnung sind nicht zulässig). Die Dringlichkeit müsste gesondert begründet werden.
Eine vorherige Befassung mit den beiden Anträgen wird ausdrücklich empfohlen.