Die Mitgliederversammlung ist das höchste Organ des HSJB. Sie wählt Vorstand, Ausschüsse und Schiedsgericht, nimmt die Berichte des Vorstands entgegen, entscheidet über Anträge und legt die Richtlinien für die Arbeit des Vorstands und der Ausschüsse fest. Sie kann Beschlüsse des Vorstands und der Ausschüsse aufheben.
Die Mitgliederversammlung ist öffentlich.
Termine und Fristen
Die ordentliche Mitgliederversammlung findet im ersten Jahresdrittel statt. Der 1. Vorsitzende lädt spätestens sechs Wochen vorher schriftlich ein.
| Frist | Was zu tun ist |
|---|---|
| sechs Wochen vorher | Der 1. Vorsitzende lädt zur ordentlichen Mitgliederversammlung ein |
| vier Wochen vorher | Anträge müssen dem 1. Vorsitzenden schriftlich zugegangen sein |
| drei Wochen vorher | Einladungsfrist bei einer außerordentlichen Mitgliederversammlung, dann mit Tagesordnung |
| zwei Wochen vorher | Antragsfrist bei einer außerordentlichen Mitgliederversammlung |
| vor der Versammlung | Vertreter von Leitern, Jugendwarten und Jugendsprechern brauchen eine schriftliche Legitimation |
Anträge richtest du an vorstand [at] hsjb.de. Für die Schriftform genügt eine E-Mail.
Dringlichkeitsanträge können nur behandelt werden, wenn die Versammlung zustimmt. Anträge auf Änderung der Jugendordnung sind als Dringlichkeitsantrag nicht zulässig, sie brauchen außerdem eine Mehrheit von zwei Dritteln.
Eine außerordentliche Mitgliederversammlung muss einberufen werden, wenn der Vorstand, mindestens fünf Mitgliedsgemeinschaften oder die Jugendversammlung es beantragen. Sie findet dann innerhalb von fünf Wochen statt.
Stimmrecht
Jede Mitgliedsgemeinschaft ist stimmberechtigt, und zwar doppelt: durch ihren Leiter oder Jugendwart und durch ihren Jugendsprecher. Beide haben je eine Grundstimme und dazu weitere Stimmen für
- jede teilnehmende Mannschaft an den HJMM des Vorjahres, ausgenommen die Sonderklassen, und an der Jugendbundesliga Nord,
- jede teilnehmende Mannschaft an den Mannschaftsturnieren der Hamburger Schulen des Vorjahres,
- je angefangene zehn Teilnehmer an den Hamburger Jugendeinzelturnieren des laufenden Jahres.
Eine Person darf höchstens drei Mitgliedsgemeinschaften vertreten. Sie darf nicht gleichzeitig die Stimme eines Leiters oder Jugendwarts und die eines Jugendsprechers führen.
Jugendversammlung
Die Jugendversammlung besteht aus den Jugendsprechern der Mitgliedsgemeinschaften. Sie findet vor der Mitgliederversammlung statt, frühestens drei Wochen davor, und wählt bis zu zwei Jugendsprecher des HSJB. Die Einladungsfrist beträgt eine Woche.
Protokolle
Protokolle der Mitgliederversammlungen werden spätestens zwei Monate nach der Sitzung veröffentlicht. Genehmigt wird ein Protokoll jeweils auf der folgenden Mitgliederversammlung. Dabei können Ergänzungen beschlossen werden, die Fassung hier wird dann aktualisiert.
| Jahr | Versammlung | Status |
|---|---|---|
| 2026 | Mitgliederversammlung | noch nicht genehmigt |
| 2025 | Mitgliederversammlung | genehmigt |
| 2024 | Mitgliederversammlung | genehmigt |
| 2024 | Jugendversammlung | genehmigt |
| 2023 | Mitgliederversammlung | genehmigt |
| 2023 | Jugendversammlung | genehmigt |
| 2022 | außerordentliche Mitgliederversammlung | genehmigt |
| 2022 | außerordentliche Jugendversammlung | genehmigt |
| 2021 | außerordentliche Mitgliederversammlung | genehmigt |
| 2021 | Jugendversammlung | genehmigt |
| 2020 | außerordentliche Mitgliederversammlung | genehmigt |
| 2020 | Jugendversammlung | genehmigt |
| 2019 | Mitgliederversammlung | genehmigt |
| 2018 | Mitgliederversammlung | genehmigt |
| 2018 | außerordentliche Mitgliederversammlung | genehmigt |
| 2017 | Mitgliederversammlung | genehmigt |
| 2016 | Mitgliederversammlung | genehmigt |
| 2015 | Mitgliederversammlung | genehmigt |
| 2014 | Mitgliederversammlung | genehmigt |
Du suchst ein Protokoll, das hier nicht steht? Schreib an vorstand [at] hsjb.de.
