Der HSJB verurteilt jede Form von Gewalt, ob körperlich, seelisch oder sexualisiert. Kinder und Jugendliche sollen bei Turnieren, im Training und auf Fahrten sicher sein. Das steht in § 2 der Jugendordnung und ist Grundlage unserer Arbeit.
Ansprechperson
Bei Sorgen, Beobachtungen, einem Verdacht oder einem unguten Gefühl wende dich an
Kristina Reich
Ansprechperson des HSJB für Prävention sexualisierter Gewalt
kristina [at] hsjb.de
Der Kontakt ist telefonisch, schriftlich oder im persönlichen Gespräch möglich. Das gilt für Kinder und Jugendliche selbst, für Eltern, für Trainerinnen und Trainer und für alle, die im Hamburger Jugendschach mitarbeiten. Du musst nichts beweisen, um dich zu melden. Ein Hinweis genügt.
Hilfe außerhalb des Verbands
Wenn du dich lieber an eine unabhängige Stelle wendest:
- Zündfunke e. V. Hamburg, Fachberatungsstelle gegen sexualisierte Gewalt an Kindern und Jugendlichen
- Hilfe-Telefon Sexueller Missbrauch: 0800 22 55 530, kostenfrei und anonym, für Betroffene, Angehörige und Fachkräfte, auch bei einem bloßen Verdacht. Informationen und Online-Beratung unter hilfe-portal-missbrauch.de
- Hamburger Sportjugend, Anlaufstelle für den organisierten Sport in Hamburg
In akuten Notfällen wende dich an die Polizei unter 110.
Was passiert, wenn du dich meldest
Der HSJB geht in Verdachtsfällen nach einem festen Leitfaden vor. Jede Situation wird einzeln betrachtet, es wird nicht schematisch gehandelt.
- Die Ansprechperson nimmt den Hinweis ernst entgegen und bespricht ihn in einem vertrauensvollen Kreis des Vorstands. Bei Bedarf werden die Hamburger Sportjugend oder Zündfunke e. V. hinzugezogen, bevor weitere Schritte erfolgen.
- Sofortmaßnahmen haben den Schutz des Kindes zum Ziel und schaffen Abstand zur Situation.
- Die beschuldigte Person wird nicht übergangen, sondern angehört. Für Betroffene, Beschuldigte und Zeugen wird ein geschützter Rahmen angeboten.
- Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung. Der Vorwurf wird gründlich geprüft.
- Mit personenbezogenen Daten wird sorgfältig umgegangen. Namen werden nicht an Unbeteiligte weitergegeben. Die Eltern minderjähriger Beteiligter werden nach Möglichkeit einbezogen.
- Jugendamt oder Polizei werden nach gründlicher Abwägung eingeschaltet, wenn eine Gefährdung des Kindeswohls oder eine Straftat vorliegt.
- Stellt sich ein Verdacht als unbegründet heraus, werden alle informiert, die davon Kenntnis erlangt haben.
Verhaltensregeln
Alle ehren-, neben- und hauptamtlichen Mitarbeitenden des HSJB halten sich bei Veranstaltungen und Trainingseinheiten mit Kindern und Jugendlichen verbindlich an diese Regeln.
- Grenzen wahren und akzeptieren, unnötigen Körperkontakt vermeiden. In Ordnung sind etwa ein Handschlag zum Gratulieren oder ein Tippen auf die Schulter zum Trösten. Nicht in Ordnung sind etwa ein Kind auf den Schoß zu nehmen oder es ohne Anlass zu umarmen.
- Einzelgespräche und Einzeltraining sollen für Dritte einsehbar und zugänglich sein. Das Sechs-Augen-Prinzip ist Standard.
- Auf Fahrten wird das Zimmer von Kindern nicht unangekündigt betreten, sondern angeklopft. Gemeinsames Duschen und Übernachten mit Teilnehmenden findet nicht statt. Einzelsituationen werden möglichst vermieden, Privatgeschenke an einzelne Teilnehmende unterbleiben.
- Private Einzelkontakte über soziale Medien zu Teilnehmenden werden nicht gepflegt. Gruppenchats und Einzelkontakte dienen ausschließlich sport- und vereinsbezogenen Themen.
- Fotos und Videos von Teilnehmenden werden nicht über soziale Medien weitergeleitet. Für die Veröffentlichung in Verbandsmedien braucht es eine schriftliche Aufklärung und die Zustimmung der Teilnehmenden oder ihrer Erziehungsberechtigten.
Die Verhaltensregeln werden Trainerinnen und Trainern ausgehändigt und von ihnen gegengezeichnet.
Was der HSJB sonst tut
- Der HSJB nimmt regelmäßig Einsicht in die erweiterten Führungszeugnisse seiner Trainerinnen und Trainer und dokumentiert dies.
- Neben den Verhaltensregeln wird ein Ehrencodex ausgehändigt und gegengezeichnet.
- Bei allen Veranstaltungen wird eine Feedbackkultur gepflegt, die es leicht macht, Hinweise zu geben, wenn sich jemand unwohl fühlt oder es zu Grenzverletzungen gekommen ist.
- Alle Haupt-, Ehren- und Nebenamtlichen des HSJB verpflichten sich zu einer Kultur des Hinschauens.
- Der HSJB bekennt sich zu den Grundsätzen der Hamburger Sportjugend.
- Bei Verstößen kann der Vorstand einen Verweis erteilen oder Personen und Mitgliedsgemeinschaften bis zu einem Jahr sperren. Grundlage ist § 10 Abs. 10 der Jugendordnung.
Unterlagen
- Verhaltensregeln zur Prävention sexualisierter Gewalt, mit Unterschriftenfeld
- Interventionsleitfaden, Vorgehensweise im Verdachtsfall
- Beschwerdemanagement
Fragen und Anregungen zum Kinderschutz im HSJB gern an kristina [at] hsjb.de.
