Die folgenden Anträge wurden fristgerecht gestellt und werden auf der Mitgliederversammlung des HSJB am 25.3.2023 behandelt:
Eine vorherige Befassung mit den Anträgen wird ausdrücklich empfohlen.
Weitere Anträge könnten nur noch als Dringlichkeitsanträge gestellt werden (Dringlichkeitsanträge auf Änderung der Jugendordnung sind nicht zulässig). Die Dringlichkeit müsste gesondert begründet werden.