Der folgende Antrag wurde fristgerecht gestellt und wird auf der Mitgliederversammlung des HSJB am 2.3.2024 behandelt:
Eine vorherige Befassung mit dem Antrag wird ausdrücklich empfohlen.
Weitere Anträge könnten nur noch als Dringlichkeitsanträge gestellt werden (Dringlichkeitsanträge auf Änderung der Jugendordnung sind nicht zulässig). Die Dringlichkeit müsste gesondert begründet werden.