Die Mitgliederversammlung ist das höchste Organ des HSJB. Sie wählt Vorstand, Ausschüsse und Schiedsgericht, nimmt die Berichte des Vorstands entgegen, entscheidet über Anträge und legt die Richtlinien für die Arbeit des Vorstands und der Ausschüsse fest. Sie kann Beschlüsse des Vorstands und der Ausschüsse aufheben.

Die Mitgliederversammlung ist öffentlich.

Termine und Fristen

Die ordentliche Mitgliederversammlung findet im ersten Jahresdrittel statt. Der 1. Vorsitzende lädt spätestens sechs Wochen vorher schriftlich ein.

Frist Was zu tun ist
sechs Wochen vorher Der 1. Vorsitzende lädt zur ordentlichen Mitgliederversammlung ein
vier Wochen vorher Anträge müssen dem 1. Vorsitzenden schriftlich zugegangen sein
drei Wochen vorher Einladungsfrist bei einer außerordentlichen Mitgliederversammlung, dann mit Tagesordnung
zwei Wochen vorher Antragsfrist bei einer außerordentlichen Mitgliederversammlung
vor der Versammlung Vertreter von Leitern, Jugendwarten und Jugendsprechern brauchen eine schriftliche Legitimation

Anträge richtest du an vorstand [at] hsjb.de. Für die Schriftform genügt eine E-Mail.

Dringlichkeitsanträge können nur behandelt werden, wenn die Versammlung zustimmt. Anträge auf Änderung der Jugendordnung sind als Dringlichkeitsantrag nicht zulässig, sie brauchen außerdem eine Mehrheit von zwei Dritteln.

Eine außerordentliche Mitgliederversammlung muss einberufen werden, wenn der Vorstand, mindestens fünf Mitgliedsgemeinschaften oder die Jugendversammlung es beantragen. Sie findet dann innerhalb von fünf Wochen statt.

Stimmrecht

Jede Mitgliedsgemeinschaft ist stimmberechtigt, und zwar doppelt: durch ihren Leiter oder Jugendwart und durch ihren Jugendsprecher. Beide haben je eine Grundstimme und dazu weitere Stimmen für

  • jede teilnehmende Mannschaft an den HJMM des Vorjahres, ausgenommen die Sonderklassen, und an der Jugendbundesliga Nord,
  • jede teilnehmende Mannschaft an den Mannschaftsturnieren der Hamburger Schulen des Vorjahres,
  • je angefangene zehn Teilnehmer an den Hamburger Jugendeinzelturnieren des laufenden Jahres.

Eine Person darf höchstens drei Mitgliedsgemeinschaften vertreten. Sie darf nicht gleichzeitig die Stimme eines Leiters oder Jugendwarts und die eines Jugendsprechers führen.

Jugendversammlung

Die Jugendversammlung besteht aus den Jugendsprechern der Mitgliedsgemeinschaften. Sie findet vor der Mitgliederversammlung statt, frühestens drei Wochen davor, und wählt bis zu zwei Jugendsprecher des HSJB. Die Einladungsfrist beträgt eine Woche.

Protokolle

Protokolle der Mitgliederversammlungen werden spätestens zwei Monate nach der Sitzung veröffentlicht. Genehmigt wird ein Protokoll jeweils auf der folgenden Mitgliederversammlung. Dabei können Ergänzungen beschlossen werden, die Fassung hier wird dann aktualisiert.

Jahr Versammlung Status
2026 Mitgliederversammlung noch nicht genehmigt
2025 Mitgliederversammlung genehmigt
2024 Mitgliederversammlung genehmigt
2024 Jugendversammlung genehmigt
2023 Mitgliederversammlung genehmigt
2023 Jugendversammlung genehmigt
2022 außerordentliche Mitgliederversammlung genehmigt
2022 außerordentliche Jugendversammlung genehmigt
2021 außerordentliche Mitgliederversammlung genehmigt
2021 Jugendversammlung genehmigt
2020 außerordentliche Mitgliederversammlung genehmigt
2020 Jugendversammlung genehmigt
2019 Mitgliederversammlung genehmigt
2018 Mitgliederversammlung genehmigt
2018 außerordentliche Mitgliederversammlung genehmigt
2017 Mitgliederversammlung genehmigt
2016 Mitgliederversammlung genehmigt
2015 Mitgliederversammlung genehmigt
2014 Mitgliederversammlung genehmigt

Du suchst ein Protokoll, das hier nicht steht? Schreib an vorstand [at] hsjb.de.